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    Grundsätze der Vergütungspolitik

    Die ZBI Fondsmanagement GmbH ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft dazu verpflichtet, Vergütungsgrundsätze nach § 37 KAGB festzulegen. Dabei bestimmen sich die Anforderungen an das Vergütungssystem näher nach Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD) sowie nach Artikel 14a Absatz 2 und Artikel 14b Absatz 1, 3 und 4 der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-RL).

    Die Vergütungspolitik ZBI Fondsmanagement GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verfolgt im Sinne des Risikomanagements das Ziel, die Übernahme vermeidbarer Risiken bzw. die Schaffung entsprechender Anreize zu verhindern.

    Hierzu hat die KVG sich eine Vergütungspolicy gegeben, in der entsprechend angemessene Vergütungssysteme für die Mitarbeiter ausgestaltet sind. Aufgrund der geringen Komplexität des Vergütungssystems erfolgt die periodische Überprüfung der Umsetzung der Vergütungspolitiken und –praktiken im 3-Jahresturnus. Das Vergütungssytem umfasst fixe und variable monetäre Vergütungselemente und wird mindestens einmal jährlich auf seine Angemessenheit sowie die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Es ist hierbei sichergestellt, dass keine Abhängigkeit der Mitarbeiter von der variablen Vergütung und ein angemessenes Verhältnis von variabler zur fixen Vergütung besteht. Fixe und variable Vergütungsbestandteile werden regelmäßig auf ihre Marktüblichkeit und Angemessenheit hin überprüft. Für sogenannte „Risk Taker“, d.h. Personen, die Tätigkeiten ausführen, die einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, gelten besondere Regelungen. Die Gewährung variabler Vergütung ist insofern an unternehmensbezogenen Zielen und auch der individuellen Leistung des Mitarbeiters festgemacht. Zusätzlich wird die variable Vergütung ab Überschreiten eines Mindestbetrags an die Mitarbeiter in Raten ausbezahlt. Welche Mitarbeiter als „Risk Taker“ zu qualifizieren sind, überprüft die Gesellschaft regelmäßig.

    Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Aspekte wie Transparenz und Angemessenheit der Vergütungssysteme, ziel- und leistungsorientierte Vergütung sowie langfristige Vergütungskomponenten sind in der Vergütungspolitik verankert.

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